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Der Klimawandel stellt eine existenzielle Bedrohung dar, die eine ehrgeizigere Zielsetzung und verstärkte Klimaschutzmaßnahmen durch die Union und die Mitgliedstaaten erfordert. Die Union hat zugesagt, sich verstärkt um die Bekämpfung des Klimawandels und die Umsetzung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) zu bemühen, und zwar auf der Grundlage ihrer Prinzipien und der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse im Kontext des langfristigen Temperaturziels des Übereinkommens von Paris.
Das Übereinkommen von Paris enthält in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a ein langfristiges Temperaturziel und zielt darauf ab, die weltweite Reaktion auf die…
Am 5. Oktober 2016 ratifizierte die Union das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von…
Auch wenn sich die Union bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 ehrgeizige Ziele gesetzt hat, ist die Bedrohung durch den Klimawandel doch ein…
Die Union sollte ihre Klimaschutzmaßnahmen und ihre internationale Führungsrolle im Bereich des Klimaschutzes auch nach 2050 weiterführen, um die Menschen und…
Mit dem Übereinkommen von Paris, das als Teil des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“)…
Die Einhaltung der Verpflichtungen der Union aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris setzt den Übergang der Union zu einer nachhaltigen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.