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Der Übergang zur Klimaneutralität macht Veränderungen in allen Politikfeldern und gemeinsame Anstrengungen aller Teile von Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich, wie im europäischen Grünen Deal hervorgehoben wird. Der Europäische Rat stellte ferner in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2019 fest, dass alle einschlägigen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Union mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen und zu seiner Verwirklichung beitragen müssen, wobei auf gleiche Rahmenbedingungen zu achten ist, und ersuchte die Kommission zu prüfen, ob dazu eine Anpassung der geltenden Vorschriften erforderlich ist.
Das Europäische Parlament forderte in seiner Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal, dass der notwendige Übergang zu einer…
Am 11. Dezember 2019 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „ Ein europäischer Grüner Deal“ angenommen, in der sie einen Fahrplan für eine neue…
In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2019 unterstützte der Europäische Rat das Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale Union zu erreichen.
Beim Ergreifen der einschlägigen Maßnahmen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zur Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität sollten die…
Der Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft ist eines der wichtigsten politischen Ziele der Union. Am 12. Dezember 2019 billigte der Europäische…
Die Kommission legte in ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal (im Folgenden „europäischer Grüner Deal“) eine neue…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.