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Der Abgleich der im VIS gespeicherten Daten mit Daten, die in anderen Informationssystemen und Datenbanken gespeichert sind, sollte automatisiert werden. Ergibt ein solcher Abgleich das Vorliegen einer Übereinstimmung — auch bezeichnet als „Treffer“ — zwischen einzelnen personenbezogenen Daten oder einer Kombination dieser Daten in einem Antrag und einem Dossier, einem Datensatz oder einer Ausschreibung in den genannten anderen Informationssystemen oder Datenbanken oder mit personenbezogenen Daten in der ETIAS-Überwachungsliste, so sollte der Antrag von einem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde manuell verifiziert werden. Je nach Art der Daten, die den Treffer auslösen, sollte der Treffer manuell verifiziert und von der zuständigen Visum- oder Einwanderungsbehörde, von der nationalen ETIAS-Stelle gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 oder von einer vom Mitgliedstaat benannten zentralen Behörde (der benannten VIS-Behörde) bewertet werden. Da Treffer, die durch Systeme oder Datenbanken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung oder der Justiz generiert werden, im Allgemeinen sensibler sind, sollten sie nicht von Konsulaten, sondern von den benannten VIS-Behörden oder den nationalen ETIAS-Stellen verifiziert und bewertet werden. Die Mitgliedstaaten sollten mehr als eine Behörde als benannte VIS-Behörde benennen können. Das SIRENE-Büro sollte nur dann als benannte VIS-Behörde benannt werden, wenn ihm ausreichende zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Die von der zuständigen Behörde vorgenommene Bewertung der Treffer sollte bei der Entscheidung, ob ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilt wird, oder bei der Prüfung, ob der Antragsteller, der ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel beantragt, eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit in den Mitgliedstaaten darstellen könnte, berücksichtigt werden.
Ergibt der Abgleich gemäß Absatz 1 einen oder mehrere Treffer, so sendet das ETIAS-Zentralsystem eine automatische Benachrichtigung an die ETIAS-Zentralstelle.…
Der Abgleich der im VIS gespeicherten Daten mit Daten in anderen Informationssystemen sollte automatisiert werden. Ergibt ein solcher Abgleich eine…
Der Abgleich sollte im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfolgen. Ergibt ein solcher Abgleich eine Übereinstimmung (einen „Treffer“) zwischen…
Da das VIS Teil des gemeinsamen Rahmens für die Interoperabilität sein wird, ist es erforderlich, dass die Entwicklung neuer Merkmale und Verfahren vollständig…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 9a Abfragen in anderen Informationssystemen und Datenbanken Der Abgleich erfolgt sowohl mit alphanumerischen…
die Treffer, die bei den automatisierten Abfragen durch das VIS gemäß den Artikeln 9a und 22b der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 ausgelöst werden, die Daten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.