Erwägungsgrund 7 32018R1240
Wie der Gerichtshof bestätigt hat, haben diese Familienangehörigen das Recht, in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und zu diesem Zweck ein Visum zu erhalten. Folglich sollten Familienangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, das Recht haben, eine Reisegenehmigung zu erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten den betreffenden Personen alle Erleichterungen zur Erlangung der erforderlichen Reisegenehmigung gewähren und ihnen diese unentgeltlich erteilen.