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Antragsteller, denen aufgrund von Informationen aus der Verarbeitung im VIS ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt verweigert wurde, sollten das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln haben. Rechtsmittelverfahren sollten in dem Mitgliedstaat, der über den Antrag entschieden hat, nach Maßgabe des nationalen Rechts dieses Mitgliedstaats geführt werden. Die Garantien und Rechtsschutzbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 finden Anwendung.
Antragstellern, deren Visumantrag abgelehnt wurde, steht ein Rechtsmittel zu. Die Rechtsmittel sind gegen den Mitgliedstaat, der endgültig über den Visumantrag…
Antragstellern, denen eine Reisegenehmigung verweigert wurde, steht ein Rechtsmittel zu. Etwaige Rechtsmittel sind in dem Mitgliedstaat, der über den Antrag…
Ein Visuminhaber, dessen Visum annulliert oder aufgehoben wurde, steht ein Rechtsmittel zu, es sei denn, das Visum wurde gemäß Absatz 3 auf Ersuchen des…
Personen, denen die Einreise verweigert wird, steht ein Rechtsmittel zu. Die Verfahren für die Einlegung des Rechtsmittels bestimmen sich nach nationalem Recht.…
Antragstellern, denen eine Reisegenehmigung verweigert wurde, sollte ein Rechtsmittel zustehen. Etwaige Rechtsmittel sind in dem Mitgliedstaat, der über den…
Personen, gegen die eine Entscheidung zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung erlassen wird, sollte ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zustehen. Das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.