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In der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 sollte ausgeführt werden, welchen Behörden der Mitgliedstaaten der Zugang zum VIS zur Eingabe, Änderung, Löschung oder Abfrage von Daten über Anträge auf und Entscheidungen über Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel zu den in der genannten Verordnung festgelegten konkreten Zwecken und in dem Umfang, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gestattet wird.
Dieser Beschluss ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und…
die Visumbehörden und die für die Entscheidung über einen Antrag auf ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel zuständigen…
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt: „Darüber hinaus werden in dieser Verordnung Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten…
Es ist erforderlich, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu bestimmen, deren dazu ermächtigte Bedienstete die Befugnis haben, Daten für die…
Das Visa-Informationssystem (VIS) wurde mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates als technische Lösung für den Austausch von Visa-Daten zwischen den…
die Prüfung von Visumanträgen und Entscheidungen über diese Anträge, unter anderem im Zusammenhang mit der Annullierung, der Aufhebung oder der Verlängerung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.