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Es ist zwingend erforderlich, dass die Informationen der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden auf dem neuesten Stand sind, wenn sie ihre Aufgaben bei der Bekämpfung von Terrorismus und sonstigen schweren Straftaten erfüllen sollen. Mit dem Beschluss 2008/633/JI haben die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und von Europol Zugang zum VIS erhalten. Dieser Beschluss sollte in die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 integriert werden, um sie mit den geltenden Verträgen in Einklang zu bringen.
Für die Bekämpfung des Terrorismus und sonstiger schwerwiegender Straftaten ist es von größter Wichtigkeit, dass die betreffenden Stellen in ihrem jeweiligen…
darüber, dass die Mitgliedstaaten und Europol zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken auf das VIS zugreifen dürfen;“;
Die Bestimmungen des Beschlusses 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum…
Zum Ausbau des bestehenden Rahmens für den Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung nach Maßgabe des Beschlusses 2005/671/JI sollten die…
Gegenstand und Anwendungsbereich Durch diesen Beschluss werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die benannten Behörden der Mitgliedstaaten und das…
Der Zugriff auf VIS-Daten zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken hat sich bereits bei der Identifizierung von Personen, die unter gewaltsamen Umständen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.