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Der Zugriff auf VIS-Daten zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken hat sich bereits bei der Identifizierung von Personen, die unter gewaltsamen Umständen zu Tode kamen, als zweckmäßig erwiesen, beziehungsweise hat dazu beigetragen, dass Ermittler in Fällen im Zusammenhang mit Menschenhandel, Terrorismus oder Drogenhandel erhebliche Fortschritte erzielten. Daher sollten die Daten im VIS, die sich auf längerfristige Aufenthalte beziehen, auch den benannten Behörden der Mitgliedstaaten und Europol unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen zur Verfügung stehen.
Die benannten Behörden der Mitgliedstaaten können im Einzelfall und auf einen begründeten — schriftlichen oder elektronischen — Antrag hin auf die im VIS nach…
Zum Schutz personenbezogener Daten und um die Möglichkeit systematischer Suchen durch Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden auszuschließen, sollten…
Für die Bekämpfung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten ist es erforderlich, dass die benannten Behörden über die aktuellsten Informationen…
Der Verordnung (EU) 2019/817 zufolge können durch nationale Gesetzgebung entsprechend befugte Polizeibehörden der Mitgliedstaaten eine Person anhand ihrer bei…
Für die Bekämpfung des Terrorismus und sonstiger schwerwiegender Straftaten ist es von größter Wichtigkeit, dass die betreffenden Stellen in ihrem jeweiligen…
Es sollte auch möglich sein, personenbezogene Daten, die die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 erhalten haben, in Fällen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.