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Die Abfrage der mit dem Beschluss Nr. 1105/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten Liste der visierfähigen Reisedokumente, die ihren Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, ist zwingender Bestandteil der Prüfung von Anträgen auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Die Visumbehörden sollten dieser Verpflichtung systematisch nachkommen, weshalb diese Liste in das VIS aufgenommen werden sollte, damit die Anerkennung des Reisedokuments des Antragstellers automatisch verifiziert werden kann.
Überprüfung, ob die Person im Besitz eines gültigen Visums ist, falls dies nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorgeschrieben ist, außer wenn sie Inhaber…
Die zuständige Visumbehörde führt zum Zwecke der Prüfung der Anträge und der Entscheidung über diese Anträge — unter anderem der Entscheidung, ob das Visum zu…
„anerkanntes Reisedokument“ ein von einem oder mehreren Mitgliedstaaten für das Überschreiten der Außengrenzen und die Anbringung eines Visums anerkanntes…
Gemäß dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für das reibungslose Funktionieren der…
Aufgrund der Erfassung der biometrischen Identifikatoren im Visa-Informationssystem (VIS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und…
Das Visa-Informationssystem (VIS) wurde mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates als technische Lösung für den Austausch von Visa-Daten zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.