Erwägungsgrund 24 32017R2226
Europol kommt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei Ermittlungen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der unionsweiten Verhütung von Straftaten sowie der Durchführung von Analysen und Untersuchungen zu. Daher sollte Europol im Rahmen seiner Aufgaben und im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/794 ebenfalls Zugang zum EES haben. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte die Datenverarbeitung durch Europol überwachen und die vollständige Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften sicherstellen.