Erwägungsgrund 8 32017R2226
Es ist erforderlich, die Ziele des EES, die Kategorien der in das EES einzugebenden Daten, die Verwendungszwecke der Daten, die Eingabekriterien, die zugangsberechtigten Behörden, weitere Regelungen zur Datenverarbeitung und zum Schutz personenbezogener Daten sowie die technische Architektur des EES, Vorschriften für seinen Betrieb und seine Anwendung, und die Interoperabilität mit anderen Informationssystemen zu präzisieren bzw. festzulegen. Ferner müssen die Zuständigkeiten für das EES geklärt werden.