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Um besser überwachen zu können, wie das VIS zur Analyse von Trends in Bezug auf Migrationsdruck und Grenzmanagement eingesetzt wird, sollte eu-LISA die Fähigkeit für eine statistische Berichterstattung an die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache entwickeln können, bei dem die Integrität der Daten nicht beeinträchtigt wird. Daher sollte eu-LISA bestimmte Statistiken im zentralen Speicher für Berichte und Statistiken gemäß der Verordnung (EU) 2019/817 speichern. Keine der erstellten Statistiken sollte personenbezogene Daten enthalten.
Für die Zwecke von Absatz 1 dieses Artikels speichert eu-LISA die Daten nach jenem Absatz in dem in Artikel 39 der Verordnung (EU) 2019/817 genannten zentralen…
Für die Zwecke der Absätze 1, 2 und 3 speichert eu-LISA die in diesen Absätzen genannten Daten im CRRS. Die Identifizierung einzelner Personen auf der Grundlage…
Um eine bessere Überwachung der Nutzung des SIS und die Analyse von Trends im Zusammenhang mit Migrationsdruck und Grenzmanagement zu ermöglichen, sollte…
Um eine bessere Überwachung der Nutzung des SIS und die Analyse von Trends im Zusammenhang mit Straftaten zu ermöglichen, sollte eu-LISA in der Lage sein, ein…
Für die Zwecke des Artikels 15 Absatz 4 und der Absätze 3, 4 und 6 des vorliegenden Artikels speichert eu-LISA die Daten nach Artikel 15 Absatz 4 und nach…
Für die Zwecke des Artikels 15 Absatz 4 und der Absätze 3, 4 und 5 des vorliegenden Artikels speichert eu-LISA die Daten nach Artikel 15 Absatz 4 und nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.