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Das Recht auf ein Visum ist nicht bedingungsfrei, da es Familienangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit gemäß der Richtlinie 2004/38/EG verweigert werden kann. In Anbetracht dessen können personenbezogene Daten von Familienangehörigen nur verifiziert werden, wenn sie sich auf ihre Identität und ihren Status beziehen und nur soweit diese Daten für die Bewertung der von diesen Personen möglicherweise ausgehenden Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit relevant sind. Die Visumanträge solcher Familienangehöriger sollten demnach ausschließlich auf Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit hin geprüft werden, nicht aber auf Migrationsrisiken.
Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten sollten alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen…
Unbeschadet der Verordnungen (EG) Nr. 1049/2001 und (EG) Nr. 1367/2006 sowie der Richtlinie 2003/4/EG werden Informationen über die Gesundheit und Sicherheit…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 müssen sich gesundheitsbezogene Angaben auf den allgemein anerkannten…
Die Kommission entscheidet über die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben unter Berücksichtigung der von der Behörde vorgelegten Stellungnahme. In einigen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 soll u. a. sichergestellt werden, dass gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für den…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verboten, sofern sie nicht von der Kommission im Einklang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.