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In Anbetracht der entscheidenden Rolle der Behörden der Mitgliedstaaten und der Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich der Integration und um diesen Behörden die Finanzierung durch die Union zu erleichtern, sollte der Fonds die Durchführung von Maßnahmen im Bereich Integration durch nationale, regionale und lokale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft erleichtern, darunter durch den Einsatz der thematischen Fazilität und durch einen höheren Kofinanzierungssatz für diese Maßnahmen. Diesbezüglich sollten mindestens 5 % der ursprünglichen Zuweisung an die thematische Fazilität auf lokale und regionalen Behörden ausgerichtet sein, die die Integrationsmaßnahmen durchführen.
Aus der thematischen Fazilität werden insbesondere Maßnahmen im Rahmen der in Anhang II Nummer 2 Buchstabe d genannten Durchführungsmaßnahme unterstützt, die…
Um für die wirksame und effiziente Umsetzung der mit Mitteln des Fonds finanzierten Maßnahmen zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten in geeigneten Fällen die…
Der Fonds sollte um der Effizienz und des größtmöglichen zusätzlichen Nutzens willen gezielter zur Unterstützung kohärenter Strategien eingesetzt werden, die…
Im Interesse einer kohärenten Politik der Union für die Integration von Drittstaatsangehörigen sollten mit dem Fonds nur spezifische Maßnahmen gefördert werden,…
Es besteht die Notwendigkeit, die Auswirkungen der Unionsfinanzierung durch die Mobilisierung, das Poolen und die Entfaltung einer Hebelwirkung zur Erschließung…
Da sich die Herausforderungen im Bereich Migration stetig wandeln, muss die Zuweisung der Mittel an Veränderungen der Migrationsströme angepasst werden. Um auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.