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Daher sollte es Mitgliedstaaten, die das wünschen, möglich sein, in ihren nationalen Programmen vorzusehen, dass sich Integrationsmaßnahmen auch auf die nächsten Verwandten des betreffenden Drittstaatsangehörigen erstrecken können und somit die Einheit der Familie fördern, sofern das für die wirksame Durchführung dieser Maßnahmen erforderlich ist. Unter „nächsten Verwandten“ sollten die Ehegatten, Partner sowie alle direkten Verwandten in der absteigenden oder aufsteigenden Linie des betreffenden Drittstaatsangehörigen, der Ziel der Integrationsmaßnahme ist, und die sonst vom Fonds nicht erfasst würden, verstanden werden.
In den Programmen der Mitgliedstaaten kann vorgesehen werden, dass die nächsten Verwandten von Personen, auf die sich die in Anhang III genannten…
Aus praktischen Gründen können einige Maßnahmen eine Gruppe von Menschen betreffen, für die besser eine gemeinsame Lösung gefunden wird, ohne zwischen ihren…
In den nationalen Programmen kann vorgesehen werden, dass direkte Verwandte von Personen, die der in Absatz 1 genannten Zielgruppe angehören, in die Maßnahmen…
Angesichts der Migrationsströme in die Union und der Wichtigkeit der Gewährleistung der Integration und Inklusion der nach Europa kommenden Personen für die…
Aus dem Fonds sollten die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Strategien und dem Ausbau und der Weiterentwicklung von Politiken für legale Migration…
Der Fonds sollte um der Effizienz und des größtmöglichen zusätzlichen Nutzens willen gezielter zur Unterstützung kohärenter Strategien eingesetzt werden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.