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Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Durchführung des Fonds gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1060 und der vorliegenden Verordnung anhand dieser Indikatoren und der Rechnungslegungsstandards überwachen. Ab 2023 sollten die Mitgliedstaaten der Kommission einen jährlichen Leistungsbericht über das jeweils letzte Geschäftsjahr vorlegen. Darin sollten Informationen über die bei der Durchführung der Programme der Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte enthalten sein. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission Zusammenfassungen dieser Leistungsberichte vorlegen. Die Kommission sollte diese Zusammenfassungen in alle Amtssprachen der Union übersetzen und sie auf ihrer Website öffentlich zugänglich machen, zusammen mit Links zu den Websites der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission alle relevanten Informationen betreffend die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zur Verfügung. Auf der…
Anhand der Indikatoren und der Rechnungslegungsstandards sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Durchführung des Fonds gemäß den einschlägigen…
Anhand der Indikatoren und der Rechnungslegungsstandards sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Durchführung des Instruments gemäß den einschlägigen…
Mit dem Fonds sollte eine gerechte und transparente Mittelverteilung sichergestellt werden, damit die in dieser Verordnung dargelegten Ziele erreicht werden…
Gemäß den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte der Fonds auf der Grundlage von Daten…
Die Kommission sollte einen Überblick über die Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten haben. Darüber hinaus sollte die Kommission die Wirksamkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.