Erwägungsgrund 29 32021R1148
Um der wichtigen Rolle der Zollbehörden der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen gerecht zu werden und sicherzustellen, dass sie über ausreichende Mittel zur Wahrnehmung ihrer breit gefächerten Aufgaben an diesen Grenzen verfügen, sollten diesen nationalen Behörden durch das Instrument für die finanzielle Hilfe im Bereich Zollkontrollausrüstung die notwendigen Mittel zur Investition in Ausrüstung für die Durchführung von Zollkontrollen sowie für Ausrüstung, die über die Zollkontrolle hinaus auch für andere Zwecke wie Grenzkontrollen eingesetzt werden kann, bereitgestellt werden.