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Der Fonds sollte auf den mit der Unterstützung seiner Vorgänger erzielten Ergebnisse und getätigten Investitionen aufbauen, d. h. auf den mit der Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für den Zeitraum 2008 bis 2013 eingerichteten Europäischen Flüchtlingsfonds, den mit der Entscheidung Nr. 2007/435/EG des Rates für den Zeitraum 2007 bis 2013 eingerichteten Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, den mit der Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für den Zeitraum 2008 bis 2013 eingerichteten Europäischen Rückkehrfonds und den mit der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für den Zeitraum 2014 bis 2020 eingerichteten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds. Zugleich sollte er allen maßgeblichen neuen Entwicklungen Rechnung tragen.
Das Instrument sollte auf den Ergebnissen und Investitionen seiner Vorgängerinstrumente, d. h. des mit der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen…
Artikel 11 der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum…
Als Beitrag zur Entwicklung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik der Union und zur Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts…
Das Instrument sollte den Kapazitätsaufbau weiterführen, der mit Unterstützung des mit der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des…
Der Fonds sollte auf den Ergebnissen und Investitionen seiner Vorgänger aufbauen, d. h. auf dem Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ und…
Der Fonds sollte die Tätigkeiten der durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates errichteten Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.