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Die Kommission hat im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Mittel für die nationalen Programme der Mitgliedstaaten gebunden, um die Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 zu unterstützen. Der Beschluss (EU) 2015/1601 wurde durch den Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates geändert. Diese Beschlüsse sind inzwischen nicht mehr in Kraft.
Mit dieser Verordnung soll ermöglicht werden, die verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten ausreichend Zeit haben, um die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen im Rahmen einer Überarbeitung der…
Wird die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 vor Ende 2018 nicht geändert, so werden die entsprechenden Mittel nicht mehr für die Verwendung durch die Mitgliedstaaten…
Die folgenden Absätze werden eingefügt: „(3a) Werden Mittel, die aus den mit den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 eingeführten vorläufigen…
Werden Mittel, die aus den mit den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 eingeführten vorläufigen Maßnahmen stammen, nach Absatz 3 des vorliegenden…
Die Union hat bereits Instrumente in Bereichen angenommen, die Gegenstand der Änderung sind — unter anderem die Richtlinien 2001/81/EG , (EU) 2016/2284 ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.