Erwägungsgrund 1 32021R1147
Im Zuge der sich entwickelnden Herausforderungen der Migration, der es notwendig macht, stabile Aufnahme-, Asyl-, Integrations- und Migrationssysteme in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, von Druck geprägte Situationen zu verhindern und in angemessener Weise solidarisch zu bewältigen, irreguläre und unsichere Einreisen durch legale und sichere Einreisewege zu ersetzen und im Hinblick auf das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zu schaffen, ist es zwingend erforderlich, in ein wirksames und koordiniertes Migrationsmanagement der Union zu investieren.