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Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates Schwachstellen oder Risiken festgestellt werden, sollten die betroffenen Mitgliedstaaten darüber hinaus im Geiste der Solidarität und der geteilten Verantwortung für den Schutz der Außengrenzen angemessen auf die Lage reagieren, indem sie die Mittel aus ihren Programmen einsetzen, um gemäß der genannten Verordnung angenommene Empfehlungen im Anschluss an die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1896 durchgeführten Schwachstellenbeurteilungen umzusetzen.
Die Schwachstellenbeurteilung soll es der Agentur ermöglichen: die Kapazitäten und die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Bewältigung gegenwärtiger und…
Bei den in Absatz 2 genannten Regelungen werden auch die Ergebnisse aus den im Rahmen des Schengen-Evaluierungsmechanismus durchgeführten Evaluierungen im…
Im Anschluss an die Annahme von Empfehlungen nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 und der Empfehlungen,…
Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates Mängel oder mögliche Risiken festgestellt werden,…
Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung Mängel oder mögliche Risiken festgestellt werden, sollten die betroffenen Mitgliedstaaten darüber hinaus im…
In Fällen, in denen die Wirksamkeit der Außengrenzkontrollen so weit reduziert ist, dass das Funktionieren des Schengen-Raums gefährdet ist, entweder weil ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.