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Sofern die betreffenden Mitgliedstaaten dies beantragen, sollte mit dem Instrument die Umsetzung des in der Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die Europäische Migrationsagenda“ dargelegten, vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. und 26. Juni 2015 gebilligten und in der Verordnung (EU) 2019/1896 näher bestimmten Brennpunkt-Konzepts gefördert werden. Mit dem Brennpunkt-Konzept werden die Mitgliedstaaten, die mit einem unverhältnismäßigen Herausforderungen durch Migration an den Außengrenzen konfrontiert sind, operativ unterstützt. Es bietet eine integrierte, umfassende und gezielte Hilfe im Geiste der Solidarität und der geteilten Verantwortung.
Beschließt ein Mitgliedstaat, eine Maßnahme mit, in oder mit Bezug zu einem Drittstaat mit Unterstützung aus dem Instrument im Zusammenhang mit der Beobachtung,…
„Brennpunkt“ (hotspot area) ein Gebiet, das auf Ersuchen des Einsatzmitgliedstaats festgelegt wurde und in dem der Einsatzmitgliedstaat, die Kommission, die…
Die Mitgliedstaaten sollten dann, wenn ein Mitgliedstaat infolge eines starken Zustroms von Migranten und Flüchtlingen an bestimmten Abschnitten seiner…
Ist ein Mitgliedstaat an den als Brennpunkten bezeichneten Abschnitten der Außengrenzen besonderem und unverhältnismäßigem Migrationsdruck ausgesetzt, sollte er…
In der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ werden…
In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die Europäische Migrationsagenda“ stellt die Kommission fest, dass mit der Initiative „Intelligente Grenzen“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.