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Damit das ETIAS-Zentralsystem die Antragsdatensätze gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 verarbeiten kann, muss die Interoperabilität zwischen dem ETIAS-Informationssystem einerseits und dem Einreise-/Ausreisesystem (EES), dem Visa-Informationssystem (VIS), dem Schengener Informationssystem (SIS), Eurodac und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) (im Folgenden „andere EU-Informationssysteme“) und den Europol-Daten gemäß der genannten Verordnung (im Folgenden „Europol-Daten“) andererseits hergestellt werden.
Damit das ETIAS-Zentralsystem die Antragsdatensätze gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 verarbeiten kann, muss die Interoperabilität zwischen dem…
Damit das ETIAS-Zentralsystem die Antragsdatensätze gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 verarbeiten kann, muss die Interoperabilität zwischen dem…
Die vorliegende Verordnung, gemeinsam mit den Verordnungen (EU) 2021/1151 und (EU) 2021/1152 , regelt die Herstellung der Interoperabilität zwischen dem…
Die vorliegende Verordnung, gemeinsam mit den Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 , regelt die Herstellung der Interoperabilität zwischen dem…
Die vorliegende Verordnung, gemeinsam mit den Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1151 , regelt die Herstellung der Interoperabilität zwischen dem…
Die Interoperabilität der Informationssysteme der EU ermöglicht es, dass diese Systeme einander ergänzen, damit die korrekte Identifizierung von Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.