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Damit das ETIAS-Zentralsystem die Antragsdatensätze gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 verarbeiten kann, muss die Interoperabilität zwischen dem ETIAS-Informationssystem einerseits und dem Einreise-/Ausreisesystem (EES), dem Visa-Informationssystem (VIS), dem Schengener Informationssystem (SIS), Eurodac und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem — Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) (im Folgenden „andere EU-Informationssysteme“) und den Europol-Daten gemäß der genannten Verordnung (im Folgenden „Europol-Daten“) andererseits hergestellt werden.
Durch diese Verordnung und die Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rahmen für die Sicherstellung der Interoperabilität…
Damit das ETIAS-Zentralsystem die Antragsdatensätze gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 verarbeiten kann, muss die Interoperabilität zwischen dem…
Damit das ETIAS-Zentralsystem die Antragsdatensätze gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 verarbeiten kann, muss die Interoperabilität zwischen dem…
Die Interoperabilität der Informationssysteme der EU ermöglicht es, dass diese Systeme einander ergänzen, damit die korrekte Identifizierung von Personen…
Die vorliegende Verordnung, gemeinsam mit den Verordnungen (EU) 2021/1151 und (EU) 2021/1152 , regelt die Herstellung der Interoperabilität zwischen dem…
Die vorliegende Verordnung, gemeinsam mit den Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 , regelt die Herstellung der Interoperabilität zwischen dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.