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Zur Rationalisierung und Vereinfachung der Arbeit der Grenzschutzbeamten durch ein einheitlicheres Grenzkontrollverfahren für alle Drittstaatsangehörigen, die zu einem Kurzaufenthalt in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen wollen und nach der Annahme der Verordnungen (EU) 2017/2226 und (EU) 2018/1240 ist es wünschenswert, die Art und Weise der Zusammenarbeit des EES und des ETIAS an die Art und Weise des Zusammenwirkens des EES und des VIS miteinander für die Zwecke der Grenzkontrolle und die Erfassung von Grenzübertritten im EES anzupassen.
Erhöhung der Effizienz der Grenzübertrittskontrollen durch Berechnung und Überwachung der Dauer des zulässigen Aufenthalts bei der Ein- und der Ausreise von…
ETIAS sollte zur Erleichterung der von Grenzschutzbeamten an den Außengrenzübergangsstellen durchgeführten Grenzübertrittskontrollen beitragen. Es sollte auch…
Die Einführung des EES erfordert die Anpassung der Verfahren für die Kontrolle von Personen beim Überschreiten der Grenzen, an denen das EES eingesetzt wird.…
Um die volle Wirksamkeit des EES zu gewährleisten, müssen die Ein- und Ausreisekontrollen an den Grenzen, an denen das EES eingesetzt wird, einheitlich…
Im Hinblick auf die weitere Verbesserung des Außengrenzenmanagements, und insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die den zulässigen…
Zur Durchführung der Kontrollen bei Drittstaatsangehörigen gemäß der Verordnung (EU) 2016/399, zu denen auch die Überprüfung der Identität von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.