Erwägungsgrund 6 32017R2226
In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die Europäische Migrationsagenda“ stellt die Kommission fest, dass mit der Initiative „Intelligente Grenzen“ nun eine neue Phase eingeleitet werden soll, mit der eine effizientere Abfertigung an den Grenzübergängen gewährleistet und einem Großteil der Bona-fide-Reisenden aus Drittländern den Grenzübertritt erleichtert wird, wobei gleichzeitig wirksamer gegen die irreguläre Migration vorgegangen werden soll, indem alle grenzüberschreitenden Bewegungen von Drittstaatsangehörigen — unter uneingeschränkter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots — erfasst werden.