Erwägungsgrund 3 32021R1152
Damit das ETIAS-Zentralsystem die Antragsdatensätze gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 verarbeiten kann, muss die Interoperabilität zwischen dem ETIAS-Informationssystem einerseits und dem Einreise-/Ausreisesystem (EES), dem Visa-Informationssystem (VIS), dem Schengener Informationssystem (SIS), Eurodac und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) (im Folgenden „andere EU-Informationssysteme“) und den Europol-Daten gemäß der genannten Verordnung (im Folgenden „Europol-Daten“) andererseits hergestellt werden.