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Zur Erfüllung der in den TEN-V-Leitlinien festgelegten Ziele müssen die laufenden TEN-V-Projekte sowie die grenzüberschreitenden Verbindungen und die fehlenden Verbindungen vorrangig gefördert werden, und es muss gegebenenfalls sichergestellt werden, dass die geförderten Maßnahmen mit den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 erstellten Korridor-Arbeitsplänen und mit der Entwicklung des Gesamtnetzes in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Interoperabilität im Einklang stehen.
Investitionen in den Ausbau eines grenzüberschreitenden Abschnitts eines 5G-Korridors entlang eines in den Leitlinien für den Ausbau eines transeuropäischen…
Über den Kohäsionsfonds unterstützte transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (TEN-V) müssen den Leitlinien entsprechen, die mit der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013…
Ungeachtet der Notwendigkeit der Fertigstellung des TEN-V und des dafür notwendigen verbindlichen Zeitplans hat die Erfahrung gezeigt, dass viele Investitionen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) (im Folgenden…
Investitionen in den Ausbau eines grenzüberschreitenden Abschnitts eines 5G-Korridors entlang eines in den Leitlinien für den Ausbau eines transeuropäischen…
Die Durchführung grenzübergreifender Güterverkehrskorridore zur Bildung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr sollte in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.