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In seinen Schlussfolgerungen vom 21. Juli 2020 ist der Europäische Rat übereingekommen, dass im breiteren Kontext des MFR 2021-2027 ein Betrag von 1 384 000 000 EUR (zu Preisen von 2018) aus der CEF für die Fertigstellung fehlender wichtiger grenzüberschreitender Eisenbahnverbindungen zwischen Kohäsionsländern verwendet werden soll, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen, und dass für diesen Betrag die Kofinanzierungsregeln für die Mittelübertragung vom Kohäsionsfonds auf die CEF gelten müssen.
Mit dieser Verordnung wird die Fazilität „Connecting Europe“ (im Folgenden „CEF“) für den Zeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 geschaffen.…
Der Betrag der aus dem Kohäsionsfonds auf die CEF zu übertragenden Unterstützung beläuft sich auf 10 000 000 000 EUR. Dieser Betrag wird für…
Die Laufzeit der CEF sollte sich nach der Laufzeit des MFR richten. Mit der vorliegenden Verordnung sollte eine Finanzausstattung für den gesamten Zeitraum…
Die Projekte in Bezug auf die transeuropäischen Verkehrsnetze gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität…
Die Mittel für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die zur Mittelbindung für den Zeitraum 2021-2027 im Rahmen des MFR zur Verfügung…
Um den Abschluss von Verkehrsprojekten in weniger entwickelten Teilen des Netzes zu verbessern, sollte eine Zuweisung aus dem durch die Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.