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Es ist festzulegen, wie vorzugehen ist, falls bei den Untersuchungen des Bürgerbeauftragten Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt werden. Der Bürgerbeauftragte sollte dem Europäischen Parlament am Ende jeder jährlichen Sitzungsperiode einen umfassenden Bericht vorlegen. Der Bürgerbeauftragte sollte zudem befugt sein, in diesen Jahresbericht eine Bewertung der Einhaltung der abgegebenen Empfehlungen aufzunehmen.
Am Ende jeder jährlichen Sitzungsperiode legt der Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Ergebnisse der von ihm durchgeführten…
Das Europäische Parlament sollte den Bürgerbeauftragten zu Beginn einer Wahlperiode für deren Dauer gewählt und dabei unter Persönlichkeiten auswählen, bei…
Der Bürgerbeauftragte kann eine Untersuchung durchführen, um in Artikel 22a des Statuts festgelegte Missstände in der Verwaltung bei der Behandlung von…
Zur Stärkung der Rolle des Bürgerbeauftragten und zur Förderung bewährter Verwaltungspraktiken in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union…
Wenn der Bürgerbeauftragte Anlass dazu sieht, insbesondere bei wiederholten, systemischen oder besonders schwerwiegenden Missständen in der…
Der Kontrollbeauftragte erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Überwachungsausschuss und dem Amt jährlich Bericht über die Ausübung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.