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Vor dem Hintergrund der Entwicklungen beim Hochleistungsrechnen ist es notwendig, die Verordnung (EU) 2018/1488 zu überarbeiten, um die Fortsetzung der Initiative zu gewährleisten, um einen neuen Auftrag und neue Ziele des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC festzulegen und dabei die Analyse wichtiger sozioökonomischer und technischer Faktoren zu berücksichtigen, die die künftige Entwicklung der Hochleistungsrechen- und Dateninfrastrukturen, -technik und -anwendungen in der Union und weltweit beeinflussen, und auch den aus den derzeitigen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens gezogenen Lehren Rechnung zu tragen. Mit der Überarbeitung könnten die Vorschriften für das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC zudem mit dem neuen Rechtsrahmen in Einklang gebracht werden, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2021/695 und den Verordnungen (EU) 2021/694 und (EU) 2021/1153.
Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen EuroHPC“) wurde durch die Verordnung (EU) 2018/1488 des…
Wie in der Folgenabschätzung, die dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches…
Um ein innovatives, wettbewerbsfähiges und weithin anerkanntes europäisches Ökosystem für Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik in ganz Europa zu festigen,…
Um den Auftrag des Gemeinsamen Unternehmens, in der Union ein weltweit führendes Ökosystem für Hochleistungsrechnen zu entwickeln, einzuführen, zu erweitern und…
Um die Kohärenz zwischen der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EU) 2019/2088 zu wahren, sollte mit der vorliegenden Verordnung die Verordnung (EU)…
Die in der Vereinigung „European Technology Platform for High-Performance Computing“ (Europäische Technologieplattform für Hochleistungsrechnen — ETP4HPC)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.