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Mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Programm „Digitales Europa“ eingerichtet. Das Programm „Digitales Europa“ unterstützt die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die auf die Anschaffung, die Inbetriebnahme und den Betrieb einer Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Dateninfrastruktur von Weltrang sowie auf die Föderierung, Zusammenführung und Ausweitung der Nutzung von Hochleistungsrechendiensten und auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen abzielen.
des Programms „Digitales Europa“, insbesondere den Maßnahmen im Zusammenhang mit Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/694,
Es sind dringend erhebliche Anstrengungen erforderlich, um in den digitalen Wandel zu investieren und ihn zu fördern und die Vorteile dieses Wandels allen…
Die Ziele des Programms stehen im Einklang mit denen anderer Unionsprogramme und ergänzen diese, insbesondere jene des mit der Verordnung (EU) 2021/695 des…
Mit dem Programm sollten Synergien und die Komplementarität mit dem Programm „Digitales Europa“, das auf die Förderung der Digitalisierung der Unionswirtschaft…
In der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020„Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ wird die Digitalstrategie der EU vorgestellt und der Schwerpunkt…
Die Verordnung (EU) 2021/694 gilt für die Tätigkeiten, die vom Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ finanziert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.