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Gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 können gemeinsame Unternehmen, die auf der Grundlage von „Horizont Europa“ gegründet wurden, unterstützt werden. Solche Partnerschaften sollten nur dann eingegangen werden, wenn durch andere Teile von „Horizont Europa“ und mit anderen Formen europäischer Partnerschaften seine Ziele oder die notwendigen und erwarteten Wirkungen nicht erreicht würden und sofern sie durch eine langfristige Perspektive und ein hohes Maß an Integration gerechtfertigt sind. Die Bedingungen, unter denen solche Partnerschaften durchgeführt werden, sind in der genannten Verordnung festgelegt.
Die Verordnung über „Horizont Europa“ gilt für die von den gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ finanzierten Maßnahmen. Jedes gemeinsame…
In den dem Entwurf für diese Verordnung beigefügten Folgenabschätzungen für die einzelnen mit dieser Verordnung gegründeten gemeinsamen Unternehmen wurde…
Der neue politische Ansatz für europäische Partnerschaften und insbesondere institutionalisierte europäische Partnerschaften erfordert einen neuartigen Weg der…
Die Verordnung (EU) 2021/695 gilt für die indirekten Maßnahmen, die durch das Gemeinsame Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ finanziert werden. Nach der…
Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen der Union zu leisten, wurde mit…
Nach der Verordnung über „Horizont Europa“ müssen die Partner den Nachweis für ihre langfristige Verpflichtung, unter anderem in Form eines Mindestanteils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.