Erwägungsgrund 5 32021R0887
Mit dem durch diese Verordnung eingerichteten Europäischen Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (im Folgenden „Kompetenzzentrum“) sollte dazu beigetragen werden, die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, darunter das Internet und andere für das Funktionieren der Gesellschaft wichtige Infrastrukturen wie Verkehrs-, Gesundheits-, Energie- und Digitalinfrastruktur, Wasserversorgung, die Finanzmärkte und die Bankensysteme, zu erhöhen.