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Das Gemeinsame Unternehmen kann die Inanspruchnahme der Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität durch beteiligte Staaten, die Mitgliedstaaten sind, erleichtern. Die vom Gemeinsamen Unternehmen finanzierten Maßnahmen können zusätzlich mit Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden, sofern die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität die durch das Gemeinsame Unternehmen bereitgestellte Unterstützung ergänzen und nicht dieselben Kosten abdecken. Die Inanspruchnahme der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sollte nicht als nationaler Beitrag zum Haushalt des Gemeinsamen Unternehmens ausgewiesen werden, insbesondere im Hinblick auf Hochleistungsrechen-, Quanteninformatikdienste- und Dateninfrastrukturen sowie auf Projekte zur Entwicklung neuer Technologien, Anwendungen und Kompetenzen.
Das Gemeinsame Unternehmen sollte günstige Rahmenbedingungen schaffen, damit beteiligte Staaten, die Mitgliedstaaten sind, die Finanzbeiträge aus Programmen,…
Mehrländerprojekte sollten in der Lage sein, verschiedene Finanzierungsquellen der Union und der Mitgliedstaaten — und gegebenenfalls von Drittländern, die mit…
Um seine Ziele bei Entwurf, Entwicklung und Nutzung der innovativsten Hochleistungsrechen- und der Quantentechnik zu erreichen, sollte das Gemeinsame…
Die gemeinsamen Unternehmen sollten anderen Mitgliedern als der Union systematisch Gelegenheit und Anreiz bieten, ihre Forschungs- und Innovationstätigkeiten…
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ist es notwendig, den derzeitigen Rahmen für die Bereitstellung von Unterstützung an die Mitgliedstaaten zu stärken und…
Aus Gründen der Effizienz und zur Vereinfachung des Finanzmanagements der Fazilität sollte die finanzielle Unterstützung der Union für Aufbau- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.