Erwägungsgrund 5 32025R2643
Am 20. Juli 2023 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2023/1525 an, mit der der Ausbau der Herstellungskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie zügig unterstützt, die Lieferketten gesichert, effiziente Beschaffungsverfahren erleichtert, Defizite bei den Produktionskapazitäten behoben und Investitionen gefördert werden sollen. Am 18. Oktober 2023 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2023/2418 an, mit der die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der Beschaffungsphase unterstützt werden soll, um so — auf kooperative Weise — die dringendsten und kritischsten Lücken zu schließen, insbesondere jene, die durch die Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine entstehen.