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Bei Industrie-Supercomputern sollte das Gemeinsame Unternehmen die besonderen Bedürfnisse industrieller Nutzer berücksichtigen, z. B. Zugangsverfahren, Qualität und Art der Dienstleistungen, Datenschutz, Schutz industrieller Innovationen und des geistigen Eigentums, Benutzerfreundlichkeit, Vertrauen und sonstige Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen.
Das Gemeinsame Unternehmen sollte bestrebt sein, die weitere Verwertung der resultierenden Hochleistungsrechentechnik in der Union zu fördern. Es sollte auch…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte einen nachfrageorientierten und nutzergetriebenen Rahmen für die Anschaffung integrierter, föderierter, sicherer und…
Die Nutzung der Supercomputer des Gemeinsamen Unternehmens ist in erster Linie auf zivile Anwendungen für öffentliche und private Nutzer mit Sitz, Niederlassung…
„Industrie-Supercomputer“ bezeichnet einen Supercomputer, bei dem es sich zumindest um einen Mittelklasse-Supercomputer handelt und der speziell nach besonderen…
Um den Auftrag des Gemeinsamen Unternehmens, in der Union ein weltweit führendes Ökosystem für Hochleistungsrechnen zu entwickeln, einzuführen, zu erweitern und…
Die Auswahl des Lieferanten eines Industrie-EuroHPC-Supercomputers stützt sich auf die Leistungsbeschreibung, die den Nutzeranforderungen und allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.