Erwägungsgrund 13 32021R1173
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen beim Hochleistungsrechnen ist es notwendig, die Verordnung (EU) 2018/1488 zu überarbeiten, um die Fortsetzung der Initiative zu gewährleisten, um einen neuen Auftrag und neue Ziele des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC festzulegen und dabei die Analyse wichtiger sozioökonomischer und technischer Faktoren zu berücksichtigen, die die künftige Entwicklung der Hochleistungsrechen- und Dateninfrastrukturen, -technik und -anwendungen in der Union und weltweit beeinflussen, und auch den aus den derzeitigen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens gezogenen Lehren Rechnung zu tragen. Mit der Überarbeitung könnten die Vorschriften für das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC zudem mit dem neuen Rechtsrahmen in Einklang gebracht werden, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2021/695 und den Verordnungen (EU) 2021/694 und (EU) 2021/1153.