Erwägungsgrund 2 32021R1173
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 können gemeinsame Unternehmen, die auf der Grundlage von „Horizont Europa“ gegründet wurden, unterstützt werden. Solche Partnerschaften sollten nur dann eingegangen werden, wenn durch andere Teile von „Horizont Europa“ und mit anderen Formen europäischer Partnerschaften seine Ziele oder die notwendigen und erwarteten Wirkungen nicht erreicht würden und sofern sie durch eine langfristige Perspektive und ein hohes Maß an Integration gerechtfertigt sind. Die Bedingungen, unter denen solche Partnerschaften durchgeführt werden, sind in der genannten Verordnung festgelegt.