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Die Leitung des Gemeinsamen Unternehmens sollte von zwei Organen wahrgenommen werden: einem Verwaltungsrat und einem wissenschaftlich-technischen Beirat. Der Verwaltungsrat sollte sich aus Vertretern der Union und der beteiligten Staaten zusammensetzen. Der Verwaltungsrat sollte für die strategischen Entscheidungen und die Finanzierungsbeschlüsse im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens zuständig sein, darunter auch für alle Tätigkeiten der öffentlichen Beschaffung. Dem wissenschaftlich-technischen Beirat sollten Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft als Nutzer und Technologieanbieter angehören. Er sollte den Verwaltungsrat zu der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda, der Anschaffung und dem Betrieb der im Eigentum des Gemeinsamen Unternehmens stehenden Supercomputer, dem Programm für die Kapazitätsaufbau- und Ausweitungstätigkeiten und dem Programm für die Föderierungs- und Konnektivitätstätigkeiten und den Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit unabhängig beraten.
Der Verwaltungsrat ist das Entscheidungsgremium eines gemeinsamen Unternehmens. Er trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung, die Kohärenz…
Der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzen sollte, sollte die allgemeine Ausrichtung der Tätigkeit des…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte Eigentümer der von ihm angeschafften Spitzenklasse-Supercomputer und Quantencomputer sein. Mit dem Betrieb jedes…
Für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Gemeinsamen Unternehmens sollten die Stimmrechte der beteiligten Staaten gleichmäßig auf diese verteilt sein. Für…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten im Verwaltungsrat vertreten sein, um die Agentur zu beaufsichtigen. Der Verwaltungsrat sollte sich, soweit…
Die Leitung gemeinsamer Unternehmen sollte sicherstellen, dass ihre Entscheidungsprozesse mit den sich rasch wandelnden sozioökonomischen und technologischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.