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Für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Gemeinsamen Unternehmens sollten die Stimmrechte der beteiligten Staaten gleichmäßig auf diese verteilt sein. Für die Aufgaben bei der Aufstellung des Teils des Arbeitsprogramms im Zusammenhang mit der Anschaffung der Supercomputer und Quantencomputer, der Auswahl der Aufnahmeeinrichtung, der Föderierungs- und Konnektivitätstätigkeiten und der Forschungs- und Innovationstätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens sollten die Stimmrechte der beteiligten Staaten, die Mitgliedstaaten sind, auf dem Grundsatz der qualifizierten Mehrheit beruhen. Die beteiligten Staaten, die mit „Horizont Europa“, dem Programm „Digitales Europa“ oder der Fazilität „Connecting Europe“ assoziierte Drittländer sind, sollten ebenfalls Stimmrechte für die betreffenden Tätigkeiten haben, die mit Haushaltsmitteln aus diesen Programmen unterstützt werden. Für die Aufgaben bei der Anschaffung und des Betriebs der Supercomputer und Quantencomputer sollten nur jene beteiligten Staaten und die Union, die auch Mittel für diese Aufgaben bereitstellen, Stimmrechte haben.
Das Gemeinsame Unternehmen sollte in der Lage sein, gemeinsam mit einem Konsortium privater Partner Industrie-Supercomputer anzuschaffen. Mit dem Betrieb jedes…
Der Beitrag der Union aus Mitteln des Programms „Digitales Europa“ sollte einen Teil der Anschaffungskosten von Spitzenklasse-Supercomputern, Quantencomputern,…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte gemeinsam mit beteiligten Staaten die Mittelklasse-Supercomputer anschaffen. Mit dem Betrieb jedes Mittelklasse-Supercomputers…
Das Gemeinsame Unternehmen sollte Eigentümer der von ihm angeschafften Spitzenklasse-Supercomputer und Quantencomputer sein. Mit dem Betrieb jedes…
Die Nutzung der Supercomputer des Gemeinsamen Unternehmens ist in erster Linie auf zivile Anwendungen für öffentliche und private Nutzer mit Sitz, Niederlassung…
Die Mitgliedstaaten sollten über Stimmrechte im Verwaltungsrat in Bezug auf IT-Großsysteme verfügen, sofern sie nach dem Unionsrecht durch einen Rechtsakt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.