Gesetze
Gesetz wird geladen …
Begünstigte aus mit „Horizont Europa“, dem Programm „Digitales Europa“ oder der Fazilität „Connecting Europe“ assoziierten Drittländern, die beteiligte Staaten sind, sollten nur dann zur Beteiligung an einer Maßnahme berechtigt sein, wenn der beteiligte Staat ein mit einem oder mehreren Programmen im Zusammenhang mit dieser Maßnahme assoziiertes Drittland ist.
Die in Absatz 1 genannten Länder dürfen nur dann in vollem Umfang an dem Programm teilnehmen, wenn sie alle Pflichten erfüllen, die in dieser Verordnung für die…
Die in Absatz 1 genannten Länder dürfen nur dann in vollem Umfang an dem Programm teilnehmen, wenn sie alle in dieser Verordnung festgelegten Pflichten für die…
Jedes nicht mit „Horizont Europa“ assoziierte Drittland kann sich an der Metrologiepartnerschaft beteiligen, sofern Erfüllt ein Drittland die in Unterabsatz 1…
Zusätzliche Unionsmittel zur Ergänzung des in Absatz 1 dieses Artikels genannten Beitrags können dem Gemeinsamen Unternehmen von den mit „Horizont Europa“, dem…
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen,…
Das Abkommen genügt Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, nach dem die Assoziierung von Drittländern mit dem Programm „Horizont Europa“ gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.