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Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Tätigkeiten im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ sollte mit der Verordnung (EU) 2021/1153 vereinbar sein.
Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die nach dem Verfahren in Artikel 5 Absatz 7 Buchstabe d durchgeführt werden, kommen ebenfalls für eine finanzielle…
Die Verordnung (EU) 2021/1153 gilt für die Tätigkeiten, die vom Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert werden.
Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung aus dem Programm „Digitales Europa“ für Tätigkeiten sollte mit der Verordnung (EU) 2021/694 vereinbar sein. Bei…
Die Verordnung (EU) 2021/953 sollte daher entsprechend geändert werden.
Diese Unterstützung ist erforderlich, um die Verpflichtungen bei der Durchführung des EGF gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/691 zu erfüllen,…
Die Verordnung (EU) 2021/2283 sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.