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Am 18. Dezember 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung von Polyolen zur Verwendung als Süßungsmittel in brennwertverminderten Süßwaren mit hartem Überzug (Bonbons und Lutscher), mit süßem Überzug (Kaubonbons, Fruchtgummis, Schaumzuckerwaren/Marshmallows), Lakritz, Nugat und Marzipan, stark aromatisierten Rachenerfrischungspastillen und Kleinstsüßwaren zur Atemerfrischung gestellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission diesen Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 05.2 „Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren der Lebensmittelunterkategorie 05.2…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Behörde um ein Gutachten ersuchen, um die EU-Liste der…
Am 19. Januar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Sucralose (E 955) als Geschmacksverstärker in Kaugummi mit Zusatz von Zucker oder Polyolen…
Es ist daher angezeigt, die Verwendung von Polyolen als Süßungsmitteln in bestimmten, im Erwägungsgrund 3, erster Satz genannten brennwertverminderten…
Eine begrenzte Verwendung von Polyolen als Süßungsmitteln in Lebensmitteln ist unter der Voraussetzung vertretbar, dass ihre abführende Wirkung berücksichtigt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.