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Es ist daher angezeigt, die Verwendung von Polyolen als Süßungsmitteln in bestimmten, im Erwägungsgrund 3, erster Satz genannten brennwertverminderten Erzeugnissen der Lebensmittelunterkategorie 05.2 „Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren“ ohne Höchstmengenbeschränkung zuzulassen.
Eine begrenzte Verwendung von Polyolen als Süßungsmitteln in Lebensmitteln ist unter der Voraussetzung vertretbar, dass ihre abführende Wirkung berücksichtigt…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren der Lebensmittelunterkategorie 05.2…
Bei Polyolen handelt es sich um kalorienarme Süßungsmittel, die verwendet werden können, um kalorische Zucker in bestimmten Süßwaren teilweise oder vollständig…
Am 18. Dezember 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung von Polyolen zur Verwendung als Süßungsmittel in brennwertverminderten Süßwaren mit hartem Überzug (Bonbons…
Angesichts der Notwendigkeit, neue brennwertverminderte Produkte in Verkehr zu bringen, sollte die Verwendung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel bei…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 05.2 „Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.