Erwägungsgrund 1 32021R1275
Am 30. Juli 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1277 angenommen, mit dem ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon geschaffen wird. Der politische Kontext und die politischen Gründe für die Einführung der restriktiven Maßnahmen sind in den Erwägungsgründen des genannten Beschlusses dargelegt. Der Beschluss des Rates sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von natürlichen Personen und mit diesen verbundenen natürlichen Personen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen vor, die für die schwere finanzielle, wirtschaftliche, soziale und politische Krise in Libanon verantwortlich sind, sowie das Verbot, diesen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind im Anhang des Beschlusses (GASP) 2021/1277 aufgeführt.