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Mit der Verordnung (EU) 2017/893 der Kommission wurde die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein aus Insekten und von Mischfuttermitteln, die solches verarbeitetes tierisches Protein enthalten, zur Verfütterung an Tiere in Aquakultur zugelassen. Nachdem Geflügel Insektenfresser und Schweine Allesfresser sind, bestehen keine Bedenken hinsichtlich dieses Einzelfuttermittels. Folglich sollte verarbeitetes tierisches Protein aus Insekten zur Fütterung von Geflügel und Schweinen zugelassen werden, und zwar unter denselben Bedingungen, die für die Fütterung von Tieren in Aquakultur gelten.
Verarbeitetes tierisches Protein aus Insekten und solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltende Mischfuttermittel sollten daher zur Verfütterung an Tiere…
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 weitet das Verbot gemäß Artikel 7 Absatz 1 auf die Verfütterung von unter anderem verarbeitetem tierischem Protein an…
Analog zu den bereits geltenden Bestimmungen in Bezug auf verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein und solches Protein enthaltende Mischfuttermittel,…
Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 im Hinblick auf die Zulassung von verarbeitetem tierischem Protein aus Insekten zur Verfütterung an Tiere in…
Mit Ausnahme von Fischmehl und Fischmehl enthaltenden Mischfuttermitteln, die bereits zur Fütterung von Nichtwiederkäuern zugelassen sind, sollten daher…
Die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen für Geflügelfutter und von verarbeitetem tierischem Protein von Geflügel für Schweinefutter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.