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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, geändert durch die Verordnung (EU) 2021/1372 der Kommission , darf verarbeitetes tierisches Protein aus Insekten zur Fütterung von Geflügel und Schweinen verwendet werden; daher sollten die Kennzeichnungsvorschriften für eingeführte Sendungen angepasst werden. Nach der Aufnahme von Seidenspinnern (Bombyx mori) in die Liste der zur Herstellung von verarbeitetem tierischem Protein in der Union zugelassenen Insektenarten sollte die entsprechende Veterinärbescheinigung angepasst werden. Die Veterinärbescheinigung für verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten für die Einfuhr in oder Durchfuhr durch die Union gemäß Anhang XV Kapitel 1A der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte hinsichtlich der vorgeschriebenen Kennzeichnung und der Liste der zugelassenen Insektenarten geändert werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 142/2011, geändert durch die Verordnung (EU) 2021/1925 der Kommission , werden Seidenspinner (Bombyx mori) in die Liste der zur…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte am 8. Oktober 2015 ein wissenschaftliches Gutachten zu einem Risikoprofil in Bezug auf…
Mit der Verordnung (EU) 2017/893 der Kommission wurde die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein aus Insekten und von Mischfuttermitteln, die solches…
Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher dahingehend geändert werden, dass in Kapitel II Abschnitt 1 eine Liste der Insektenarten aufgenommen…
Verarbeitetes tierisches Protein aus Insekten und solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltende Mischfuttermittel sollten daher zur Verfütterung an Tiere…
Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 im Hinblick auf die Zulassung von verarbeitetem tierischem Protein aus Insekten zur Verfütterung an Tiere in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.