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Da die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame Unionsfinanzierung im Sinne der Haushaltsordnung ist, könnte die Hilfe im Falle einer durch einen in Anhang I aufgeführten Begünstigten bewirkte Verschlechterung der Lage hinsichtlich der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt werden.
Bei der Bewertung der Leistung der in Anhang I aufgeführten Begünstigten und bei der Entscheidung über die zu gewährende Hilfe wird insbesondere genau…
Da die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine…
Es liegt im gemeinsamen Interesse der Union und der in Anhang I aufgeführten Begünstigten, die Maßnahmen dieser Begünstigten zur Reform ihrer Politik-, Rechts-…
Zeigen die einschlägigen Indikatoren, dass einer der in Anhang I aufgeführten Begünstigten in den unter den Ansatz „Wesentliches zuerst“ fallenden Bereichen…
Die Hilfe sollte ferner unter Einhaltung der zwischen der Union und den in Anhang I aufgeführten Begünstigten geschlossenen Abkommen gewährt werden. Die Hilfe…
Die uneingeschränkte Achtung und Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind von grundlegender Bedeutung, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.