Erwägungsgrund 241 32024R2509
Es ist angezeigt, die Gleichlage der Interessen bei der Verfolgung der politischen Ziele der Union anzuerkennen und insbesondere darauf zu verweisen, dass die EIB und der EIF über spezifische Fachkenntnisse für die Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien verfügen.